Die Beine und Schatten von zwei Politikern. © picture alliance / dts-Agentur Foto: picture alliance / dts-Agentur
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AUDIO: Droht bald der Verlust des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung? (1 Min)

Hamburg setzt sich für Politikverbot bei Volksverhetzung ein

Stand: 15.04.2025 06:26 Uhr

Wer mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist, soll sich künftig nicht mehr in demokratische Ämter wählen lassen können. Ein entsprechender Vorschlag aus Hamburg ist in den schwarz-roten Koalitionsvertrag im Bund aufgenommen worden.

Wer sich gegen den demokratischen Staat stellt, sollte nicht in demokratische Ämter gewählt werden dürfen - etwa als Bürgermeister oder Abgeordnete, findet Hamburgs SPD-Innensenator Andy Grote. Er will das zum Gesetz machen: "Wer in strafbarer Weise Grundwerte unseres demokratischen Zusammenlebens angegriffen hat, soll für einen bestimmten Zeitraum, etwa fünf Jahre, nicht mehr in demokratische Ämter wählbar sein."

Heftige Diskussionen in Frankreich

Voraussetzung wäre die mehrfache Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Volksverhetzung. Wie viele Fälle dieser Art es in Deutschland überhaupt gibt, ist unklar. In Frankreich haben solche juristischen Eingriffe in die politische Wählbarkeit im Fall der Rechtspopulistin Marine Le Pen kürzlich heftige Diskussionen ausgelöst. Die künftige schwarz-rote Bundesregierung hat sich das befristete Politikverbot nun auf die Fahnen geschrieben und könnte auf einen schon fertigen Hamburger Bundesratsantrag zurückgreifen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 15.04.2025 | 06:00 Uhr

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