
Ermittlungen gegen Abgeordneten Aufhebung der Immunität von AfD-Politiker Krah beantragt
Es geht um Vorwürfe der Bestechlichkeit und Geldwäsche: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Aufhebung der Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Krah beantragt. Er selbst spricht von Rufschädigung.
Maximilian Krah sieht sich als Opfer. Am Morgen habe er von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden erfahren, dass die Aufhebung seiner Immunität beantragt wurde. Das aber sei, so formuliert es Krah im Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio, "eindeutig ein politisch motivierter Schritt der Staatsanwaltschaft" um seinen - Krahs - Ruf, zu schädigen. Die Vorwürfe nennt er "hanebüchen".
Vorwurf der Bestechlichkeit
Vorgeworfen werden dem AfD-Politiker Bestechlichkeit als Mandatsträger des Europäischen Parlaments und Geldwäsche im Zusammenhang mit Zahlungen aus China. Das Ermittlungsverfahren wurde am gestrigen Donnerstag eingeleitet. Jetzt will die Behörde prüfen, ob "genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist."
Es gelte die Unschuldsvermutung. Aber: Es gebe ausreichende Anhaltspunkte, die es nach kriminalistischer Erfahrung als möglich erscheinen ließen, dass eine Straftat vorliege. Die Staatsanwaltschaft bestätigte einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung, nannte aber selbst nicht den Namen Krah.
Rechnungen aus chinesischen Quellen bezahlt?
Krah konkretisiert im Interview die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft und nennt sie "ersichtlich konstruiert": Rechnungen, die er als Anwalt gestellt habe, seien angeblich aus chinesischen Quellen bezahlt wurden. Das sei "schon deshalb falsch, weil es vom Konto einer deutschen GmbH bezahlt wurde, die auch Geschäftsbetrieb entfaltet."
Es gebe keine Anhaltspunkte, dass dieses Geld aus anderen Quellen stamme. Er müsse nun damit umgehen, dass ein solcher Akt der Staatsanwaltschaft "immer rufschädigend" sei.
Zusammenhang mit Verfahren gegen chinesischen Mitarbeiter
Die Ermittlungen dürften in Zusammenhang mit dem Verfahren gegen einen früheren Mitarbeiter Krahs namens Jian G. stehen. Gegen ihn wurde wegen mutmaßlicher Spionage für China von der Bundesanwaltschaft Ende April 2025 Anklage erhoben.
Jian G. wurde schon vor einem Jahr festgenommen; er soll für einen chinesischen Geheimdienst unter anderem Informationen zu Beratungen des Europäischen Parlaments gesammelt und chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland ausgespäht haben.
Jian G. offenbar mehr als ein Jahr lang überwacht
Wie tagesschau.de im vergangenen Mai berichtete, hatten die Sicherheitsbehörden ihre Erkenntnisse offenbar auch dadurch gewonnen, dass sie Jian G. und dessen Kommunikation mehr als ein Jahr lang überwachten. Dabei habe Jian G., der inzwischen deutscher Staatsbürger ist, angegeben, seit 20 Jahren für einen chinesischen Nachrichtendienst zu arbeiten. In der überwachten Kommunikation soll G. außerdem behauptet haben, insgesamt Zahlungen von mehr als 50.000 Euro an Krah veranlasst zu haben.
Kein Kommentar von der AfD-Bundestagsfraktion
Aus der AfD will noch niemand etwas zu dem Fall sagen. Von der Pressestelle der AfD-Bundestagsfraktion hieß es, es sei noch nichts Offizielles bekannt. Solange kein Ergebnis vorliege, werde man sich nicht äußern. Krah gab sich selbstbewusst: Er habe keinen Zweifel an dem Rückhalt durch die AfD-Parteispitze.