Rettungskräfte sichern eine Unfallstelle - ein Feuerwehrmann winkt in Richtung Gegenfahrbahn.

Kabinettsbeschluss Härtere Gangart gegen Gaffen und Upskirting

Stand: 13.11.2019 10:47 Uhr

Gaffer, die an Unfallstellen Bilder von Getöteten machen, sollen nicht länger ungeschoren davon kommen - genauso wie Unter-den-Rock-Filmer. Justizministerin Lambrecht hat dem Kabinett dazu ein Gesetz vorgelegt. Es sieht auch Freiheitsstrafen vor.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht macht Ernst mit ihren Plänen, Gaffen bei Unfällen und das Unter-den-Rock-Filmen zu Straftaten zu erklären. Im ARD-Morgenmagazin sagte sie, es sei ein wichtiges Signal, diese Gesetzeslücke zu schließen. "Es muss deutlich werden, dass es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handelt." Es gehe nicht darum, möglichst viele Menschen zu verurteilen, sondern eine gesellschaftliche Debatte anzustoßen.

"Früher galt: So etwas macht man nicht! Heute wird es gemacht. Das nehmen wir nicht hin", sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) mit Blick auf Gaffer.

Geld- und Freiheitsstrafen geplant

Gemäß dem Gesetzentwurf soll das Fotografieren von Unfällen und das Verbreiten der Bilder im Netz künftig bestraft werden. Bisher kann nur strafrechtlich verfolgt werden, wer Rettungskräfte behindert oder Verletzte entwürdigend fotografiert - künftig soll das auch für Unfall-Tote gelten. Es drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

"Es handelt sich um Personen, die ihr Leben gelassen haben. Es ist mir unbegreiflich, wie sich Menschen an Bildern davon ergötzen können", sagte Lambrecht der NOZ. Dass diejenigen, die solche Fotos veröffentlichten, dafür auch noch mit Likes und Kommentaren belohnt würden, sei "einfach nur gruselig".

Upskirting bislang Ordnungswidrigkeit

Auch das heimliche Fotografieren und Filmen unter Rock oder Kleid - Upskirting genannt - sowie in den Ausschnitt will Lambrecht unter Strafe stellen. "Auch das ist demütigend und verletzend", kritisierte sie in der NOZ. Die Fotos werden in Chatgruppen geteilt und sogar kommerziell vertrieben. "Es trifft Frauen sehr, wenn sie zu Objekten degradiert werden", sagte Lambrecht. Zahllose Betroffene hätten sich an sie gewandt.

Bisher gilt solches Fotografieren meist als Ordnungswidrigkeit und wird nur dann als Straftat geahndet, wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt. In jedem Fall können Betroffene die sofortige Löschung, Schadensersatz und gegebenenfalls eine Geldentschädigung verlangen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete das ARD-Morgenmagazin am 13. November 2019 um 07:08 Uhr.