
Baden-Württemberg Angeblicher Metzgermeister soll verdorbenes Fleisch an Kunden verkauft haben
Ein Mann hat verdorbenes Fleisch verkauft und vorgegeben, Metzgermeister zu sein, so der Vorwurf. Am Mittwoch hat am Amtsgericht Reutlingen der Prozess begonnen.
Ein 28-jähriger Metzgergeselle und seine ehemalige Partnerin müssen sich seit Mittwoch vor dem Reutlinger Amtsgericht verantworten. Sie sollen in St. Johann (Kreis Reutlingen) teils verdorbenes Fleisch verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von gewerbsmäßigem Betrug und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
Angeklagter hatte kein Gewerbe
Der Angeklagte soll zwischen 2022 und 2024 Tiere geschlachtet haben. Seine damalige Partnerin war zuständig für den Handel und den Verkauf der Waren. Für den Eigenbedarf hätte der 28-Jährige in den Räumen seines Vaters, der ebenfalls Metzger war, auch schlachten dürfen. Doch er bot etlichen Kundinnen und Kunden Schlachtungen samt Fleisch- und Wurstwaren an.
Allerdings hatte er mit der zweiten Angeklagten, seiner Ex-Partnerin, kein Gewerbe angemeldet. Deshalb gab es auch keine regelmäßige Fleischbeschau, sprich das Fleisch und die Wurstwaren wurden nicht kontrolliert. Schweinefleisch gelangte ohne vorgeschriebene Trichinen-Kontrolle in den Verkauf.
Lebensmittel neben Schlachtabfällen
Laut Staatsanwaltschaft hätten sich die Betriebsräume der Angeklagten in einem "hygienisch desolaten Zustand" befunden. Auf dem Hof lagerten in einem Raum Eimer mit Schlachtabfällen wie Därme, Innereien oder Rinderköpfe neben Lebensmitteln, die in den Verkauf gelangen sollten. Diese hätten fachgerecht entsorgt werden müssen, so die Staatsanwaltschaft am Mittwoch.
Die Kunden hätten für teils verdorbene Ware reguläre Preise bezahlt - im Vertrauen darauf, dass alles ordnungsgemäß gelaufen sei. Deswegen geht die Anklage von gewerbsmäßigem Betrug in insgesamt 35 Fällen aus.
Völlig verwahrloste und tote Tiere auf Anwesen
Die beiden Angeklagten hielten auf ihrem Hof und auch in ihrer gemeinsamen Wohnung in St. Johann etliche Tiere. Ihnen wird außerdem vorgeworfen, unter anderem fünf Rinder, sechs Pferde, acht Esel und Ziegen gehalten und diese nicht ausreichend versorgt zu haben. Sie waren laut Staatsanwältin abgemagert, hatten Wunden und aufgeblähte Bäuche. Weitere verwahrloste Tiere sollen in der Wohnung gelebt haben. Nachdem bei einer zweiten Kontrolle ein totes Rind, zwei tote Nandus sowie bereits skelettierte Katzen gefunden wurden, hätten die Behörden ein Tierhaltungsverbot erlassen. An drei weiteren Verhandlungstagen im Juni und Juli sollen am Amtsgericht Reutlingen Zeugen aussagen.
Sendung am Mi., 28.5.2025 7:30 Uhr, SWR4 BW Studio Tübingen - Regionalnachrichten