
Baden-Württemberg Zwei neue Rotlichtbezirke: Warum Lörrach jetzt Prostitution erlauben muss
In Lörrach leben jetzt über 50.000 Menschen. Deswegen muss die Stadt einen Rotlichtbezirk ausweisen. Der Gemeinderat hat der neuen Sperrgebietsverordnung zugestimmt. Sie sieht strenge Regeln vor.
Lörrach wächst. Inzwischen hat die Stadt die Marke von 50.000 Einwohnern dauerhaft überschritten. Die neue Größenordnung bringt neue Verpflichtungen: Die Stadt muss Sexarbeit neu regeln. Ein grundsätzliches Verbot von Prostitution ist nicht mehr zulässig.
Deswegen hat das Regierungspräsidium Freiburg die Stadt aufgefordert, eine neue Sperrgebietsverordnung zu entwerfen, die Sexarbeit in der Stadt regelt. Im Lörracher Gemeinderat ist man sich einig, dass die Regeln streng sein sollen. Maximal zwei Bordelle will man dulden. Straßenprostitution soll in der ganzen Stadt verboten bleiben.
Grenznähe und wenig Raum: Lörrach gilt als besonders gefährdet
Laut Polizei gilt Lörrach als besonders schutzbedürftig. Einerseits wegen der unmittelbaren Grenznähe zu Frankreich und der Schweiz. Sie könnte dafür sorgen, dass Prostitution sich in Lörrach besonders stark ausbreitet. Schließlich ist Prostitution in Frankreich verboten, während in der Schweiz die Kosten für Sexkauf höher sind als in Deutschland.
Andererseits wohnen in Lörrach viele Menschen auf kleinem Raum. Das biete Potential für Konflikte, so die Stadt - auch, weil die Flächen vielfältig genutzt würden. Reine Gewerbegebiete sind rar.

Ein Bordellbett auf 2.000 Einwohnende: Die Freiburger Regelung soll auch in Lörrach gelten.
Sensible Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Sportvereine oder Kirchen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Zu ihnen gilt es eine Abstandsregel von mindestens 250 Metern einzuhalten.
Maximal zwei Bordelle in Lörrach zulässig
Zwei Gewerbegebiete hat die Stadt nun identifiziert, in denen sie zukünftig Bordelle toleriert: Im Gewerbegebiet Wiesentalstraße/Gewerbekanal sowie im Gewerbegebiet Blasiring.
Höchstens ein Bordell pro Gewerbegebiet, mit jeweils maximal zwölf Betten, so sieht es das Konzept vor. Hier orientiert sich Lörrach an den Erfahrungen von Freiburg, wo ein Bordellbett auf 2.000 Einwohner kommt.
Sexarbeit nur in der eigenen Wohnung erlaubt
Straßenprostitution will die Stadt weiterhin verbieten. Wohnungsprostitution soll nur erlaubt sein, wenn die Sexarbeitenden in den Wohnungen in erster Linie auch selbst wohnen.

Prostitution in Wohnungen: In Lörrach künftig nur erlaubt, wenn die Sexarbeitenden auch dort leben.
Nicht erlaubt ist es, Wohnungen für die Prostitution zu mieten oder zu vermieten. Das soll die Nachbarschaft schonen und verhindern, dass Wohnungsprostitution sich an einem Ort konzentriert.
Der Gemeinderat hat den Entwurf zur Sperrbezirksverordnung am Dienstagabend einstimmig abgesegnet. Der Vorschlag geht nun zurück an das Regierungspräsidium Freiburg, das ihn nach rechtlicher Prüfung genehmigen muss.
Sendung am Di., 27.5.2025 16:30 Uhr, SWR4 BW Studio Südbaden