
Berlin Bundespolizei verbietet Waffen an mehreren Berliner Bahnhöfen
In der Woche rund um den Himmelfahrtstag wird die Bundespolizei an mehreren Berliner Bahnhöfen Messerverbotszonen einrichten. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Messer, Äxte, Baseballschläger und andere gefährliche Gegenstände sind dann auf einigen Berliner Bahnhöfen verboten. Das Verbot soll am Montag, 26. Mai starten und am Montag, 30. Juni enden. Das Verbot sei auf die Zeit von jeweils 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages beschränkt.
Es gilt an den Bahnhöfen Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz.
Diese Waffen sind verboten
Das Verbot umfasst Feuerwaffen aller Art, also etwa Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten, Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre. Auch Scheren mit einer Klingenlänge über sechs Zentimeter, Beile und Hackmesser, Schwerter und Säbel, Eisäxte und Eispickel, Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke wie Totschläger und Brecheisen sind nicht erlaubt. Bogen, Armbrüste und Pfeile, Schleudern und Katapulte dürfen ebenfalls nicht auf den Bahnhöfen mitgenommen werden.

Zwangsgeld droht bei Verstößen
Zur Begründung erklärte die Bundespolizei, die Gewalt habe an den Berliner Bahnhöfen zugenommen. Durch das Verbot sollen Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Bundespolizeikräfte sollen die Einhaltung des Verbots überwachen und kontrollieren. Bei Verstößen können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt werden.
Mehrfach hatte es in der Vergangenheit ähnliche Verbote in Berlin gegeben, auch über mehrere Wochen. "Der Zeitraum bietet sich an, weil jetzt die Freiluftsaison losgeht", erklärte ein Sprecher der Bundespolizei mit Blick auf das aktuelle Verbot. Die Senatsinnenverwaltung prüft eine Ausweitung von Waffen- und Messerverboten auf den gesamten öffentlichen Personennahverkehr in der Hauptstadt. Wann genau es kommen könnte, ist noch offen.
Der Zeitraum bietet sich an, weil jetzt die Freiluftsaison losgeht.
Berlin hat bereits drei ständige Messerverbotszonen
In Berlin registriert die Polizei durchschnittlich zehn Messerangriffe pro Tag. Vor wenigen Wochen, im Februar, traten drei vom Senat festgelegte dauerhafte Messerverbotszonen an den Kriminalitätsschwerpunkten Leopoldplatz, Görlitzer Park und Kottbusser Tor in Kraft. Die Polizei kann hier unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten Kontrollen durchführen.

Sowohl der Berliner Senat als auch die Bundespolizei können Messerverbotszonen erlassen. Der Hauptunterschied liegt in der Zuständigkeit und den betroffenen Gebieten. Die Regierungen der Länder, also etwa in Berlin der Senat, ist für die Bereiche zuständig, die in seinem Landesgebiet liegen, während die Bundespolizei insbesondere für Bahnhöfe und den öffentlichen Personenverkehr zuständig ist.
Rechtliche Grundlage für die Messerverbotszonen ist das Waffengesetz, ein Bundesgesetz.
Sendung: rbb 88.8, 22.05.2025, 16:00 Uhr