Polizeibeamtinnen und Beamten verteilen Flyer in unterschiedlichen Sprachen und klären Menschen über das neue Gesetz auf. (Quelle: dpa/Annette Riedl)

Berlin Bundespolizei verbietet Waffen an mehreren Berliner Bahnhöfen

Stand: 22.05.2025 17:55 Uhr

In der Woche rund um den Himmelfahrtstag wird die Bundespolizei an mehreren Berliner Bahnhöfen Messerverbotszonen einrichten. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.
 
Messer, Äxte, Baseballschläger und andere gefährliche Gegenstände sind dann auf einigen Berliner Bahnhöfen verboten. Das Verbot soll am Montag, 26. Mai starten und am Montag, 30. Juni enden. Das Verbot sei auf die Zeit von jeweils 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages beschränkt.
 
Es gilt an den Bahnhöfen Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz.

Diese Waffen sind verboten

Das Verbot umfasst Feuerwaffen aller Art, also etwa Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten, Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre. Auch Scheren mit einer Klingenlänge über sechs Zentimeter, Beile und Hackmesser, Schwerter und Säbel, Eisäxte und Eispickel, Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke wie Totschläger und Brecheisen sind nicht erlaubt. Bogen, Armbrüste und Pfeile, Schleudern und Katapulte dürfen ebenfalls nicht auf den Bahnhöfen mitgenommen werden.

Ein Mann schneidet eine Wassermelone mit einem Messer. (Quelle: dpa)
Warum eine Wassermelone den Unterschied machen kann
Wegen steigender Gewaltdelikte mit Messern und Schusswaffen gelten in Berlin ab Samstag drei Orte als dauerhafte Waffen- und Messerverbotszonen. Eine Reihe von Ausnahmen könnte der Polizei die Durchsetzung allerdings etwas erschweren. Von Helena Daehlermehr

Zwangsgeld droht bei Verstößen

Zur Begründung erklärte die Bundespolizei, die Gewalt habe an den Berliner Bahnhöfen zugenommen. Durch das Verbot sollen Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Bundespolizeikräfte sollen die Einhaltung des Verbots überwachen und kontrollieren. Bei Verstößen können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt werden.
 
Mehrfach hatte es in der Vergangenheit ähnliche Verbote in Berlin gegeben, auch über mehrere Wochen. "Der Zeitraum bietet sich an, weil jetzt die Freiluftsaison losgeht", erklärte ein Sprecher der Bundespolizei mit Blick auf das aktuelle Verbot. Die Senatsinnenverwaltung prüft eine Ausweitung von Waffen- und Messerverboten auf den gesamten öffentlichen Personennahverkehr in der Hauptstadt. Wann genau es kommen könnte, ist noch offen.

Der Zeitraum bietet sich an, weil jetzt die Freiluftsaison losgeht.

Berlin hat bereits drei ständige Messerverbotszonen

In Berlin registriert die Polizei durchschnittlich zehn Messerangriffe pro Tag. Vor wenigen Wochen, im Februar, traten drei vom Senat festgelegte dauerhafte Messerverbotszonen an den Kriminalitätsschwerpunkten Leopoldplatz, Görlitzer Park und Kottbusser Tor in Kraft. Die Polizei kann hier unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten Kontrollen durchführen.

Symbolbild:Polizisten haben bei der Durchsuchung dieses Messer gefunden und sichergestellt, bei einer Polizeikontrolle.(Quelle:picture alliance/dpa/D.Young)
Können Verbotszonen die Zahl der Messerangriffe verringern?
Über Sinn und Unsinn von Zonen, in denen Messer verboten sind, wurde in Berlin schon vor dem Attentat in Solingen diskutiert. Politiker sind sich uneins, ob damit Angriffe verhindert werden können. Ein Kriminalitätsforscher hat eine klare Meinung. Von Anna Bordelmehr

Sowohl der Berliner Senat als auch die Bundespolizei können Messerverbotszonen erlassen. Der Hauptunterschied liegt in der Zuständigkeit und den betroffenen Gebieten. Die Regierungen der Länder, also etwa in Berlin der Senat, ist für die Bereiche zuständig, die in seinem Landesgebiet liegen, während die Bundespolizei insbesondere für Bahnhöfe und den öffentlichen Personenverkehr zuständig ist.
 
Rechtliche Grundlage für die Messerverbotszonen ist das Waffengesetz, ein Bundesgesetz.

Sendung: rbb 88.8, 22.05.2025, 16:00 Uhr