
Brandenburg Brandenburger AfD klagt gegen Einstufung als "gesichert rechtsextrem"
Die AfD in Brandenburg geht gerichtlich gegen die Einstufung der Landespartei als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" vor. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigte rbb|24 am Dienstag den Eingang einer Klage und des Antrags auf ein Eilverfahren. Damit will die AfD erreichen, dass die Einstufung für rechtswidrig erklärt und zurückgenommen wird. Wann es eine Entscheidung gibt, sei noch unklar.
Der Landesverfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband vom Verdachtsfall zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft, was am 7. Mai bekannt wurde. Wegen der Kommunikation in dem Fall verlor zunächst Verfassungsschutz-Chef Jörg Müller seinen Posten.
Nachdem sie wegen der Personalie und Kommunikation rund um den Fall stark in die Kritik geraten war, trat am Freitag dann Innenministerin Katrin Lange (SPD) zurück. Ihr Nachfolger wird der bisherige Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder), Rene Wilke (parteilos).

Auch Landes-AfD will Stillhaltezusage
Die AfD richtete zunächst eine Abmahnung an das Innenministerium und setzte eine Frist bis Montag. Auf Anfrage von rbb|24 teilte ein Sprecher des Ministeriums mit, der AfD Brandenburg sei schriftlich mitgeteilt worden, "dass nach Prüfung der Sach- und Rechtslage keine Veranlassung besteht, die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben."
Klage und Eilantrag sind nun der nächste Schritt der Partei. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung will die AfD erreichen, "die streitgegenständlichen Maßnahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auszusetzen". Die Partei will zudem eine sogenannte Stillhaltezusage. Ziel der Stillhalteerklärung ist es, dass der Verfassungsschutz die Partei in Brandenburg nicht mehr öffentlich als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnen darf.
Bundespartei klagte ebenfalls gegen Hochstufung
Im Bund hatte der Verfassungsschutz Anfang Mai die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Auch die Bundes-AfD hatte gegen ihre Hochstufung geklagt. Daraufhin hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Stillhalteerklärung abgegeben: Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln legte das Bundesamt für Verfassungsschutz die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD zunächst weiter nur als sogenannten Verdachtsfall. [tagesschau.de] Eine solche Erklärung gilt nicht als ungewöhnlich, sondern als verwaltungsrechtlicher Vorgang. Sie ist keine Aussage zur Sache.
Landesparteichef René Springer bezeichnete die Klage als "Signal gegen die politische Verfolgung unserer Partei". Diese solle "mit polizeistaatlichen Mitteln" als unbequeme Opposition ausgeschaltet werden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 19.05.2025, 18:30 Uhr