Der Eingang des Oberlandesgerichts Celle in Niedersachsen.

Niedersachsen Urteil am OLG Celle: Bewährungsstrafe für ehemaliges IS-Mitglied

Stand: 23.05.2025 12:30 Uhr

Am Oberlandesgericht (OLG) Celle ist das Urteil gegen eine 42-jährige Frau gefallen. Sie hatte sich laut Gericht der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) und später einer Regionalorganisation des Terrornetzwerks Al-Kaida angeschlossen.

Der vorsitzende Richter machte bei der Urteilsverkündung deutlich, dass die Angeklagte keine bloße Mitläuferin gewesen sei. Die damals in Wolfsburg lebende Deutsche habe sich 2014 bewusst für die Ausreise nach Syrien entschieden, um sich den islamistischen Vereinigungen anzuschließen. Einem Gerichtssprecher zufolge hat der Senat die Frau am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

42-Jährige legte Geständnis ab

Die Richter waren nach drei Tagen Verhandlung davon überzeugt, dass die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft stimmen. Die 42-Jährige hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, das hielt ihr der Staatsschutzsenat zu Gute, so der Gerichtssprecher. Die Generalstaatsanwaltschaft und der Verteidiger hatten sich am ersten Prozesstag auf eine maximale Bewährungsstrafe von zwei Jahren verständigt.

Beteiligung am IS und bei Al-Kaida

Die Frau trat laut Gericht zuerst dem IS bei. Als dieser zurückgedrängt wurde, habe sie sich einer Regionalorganisation von Al-Kaida - Tanzim Hurras al-Din (THD) - angeschlossen. Sie sei zunächst mit einem IS-Übersetzer und später mit einem THD-Kämpfer verheiratet gewesen. Ihre Männer haben laut Gericht in den Organisationen bedeutsame Funktionen ausgeübt. Beide seien in Syrien ums Leben gekommen.

Haushalt für IS-Kämpfer in Syrien geführt

Die Frau habe für die Männer den Haushalt geführt und sich um die Erziehung ihrer insgesamt fünf Kinder gekümmert, so die Anklage. Der Staatsschutzsenat verurteilte sie deshalb auch wegen einer Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Außerdem lieh sie der Al-Kaida-Regionalorganisation Geld. In der Verhandlung habe die Angeklagte glaubhaft Reue und Scham für ihre Taten gezeigt, auch das werteten die Richter positiv, so der Gerichtssprecher. Die heute 42-Jährige habe bereits in Syrien Kontakt zu einem Aussteigerprogramm aufgenommen. Mittlerweile gehe sie einer geregelten Arbeit nach. Das Gericht sehe keine Gefahr für eine neuerliche Radikalisierung. Die Frau lebt nach Angaben des Gerichts mittlerweile in Nordrhein-Westfalen.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 23.05.2025 | 06:00 Uhr