Kerzen und Blumen an der Stelle, wo die getötete Luise gefunden wurde: Der Fall um Luise aus Freudenberg soll im Juli in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Koblenz behandelt werden.

Rheinland-Pfalz Getötete Luise aus Freudenberg: Fall kommt vors Landgericht Koblenz

Stand: 22.05.2025 20:08 Uhr

Vor über zwei Jahren wurde die zwölfjährige Luise aus Freudenberg getötet. Zwei Mitschülerinnen sollen dafür verantwortlich sein. Jetzt kommt es in dem Fall zu einem Zivilprozess vor dem Landgericht Koblenz.

Von SWR

Die Familie von Luise reichte bereits im November 2023 eine Zivilklage ein. Wie das Landgericht Koblenz mitteilt, verlangt sie Schmerzens- und Hinterbliebenengeld von den beiden mutmaßlichen Täterinnen in Höhe von 179.000 Euro. Luises Angehörige machen laut Gericht geltend, bis heute erheblich unter dem Tod zu leiden. Das Zivilverfahren soll demnach am 24. Juli unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Koblenz verhandelt werden. Die Westfalenpost hatte zuerst berichtet.

Mutmaßliche Täterinnen müssen zum Zivilprozess erscheinen

Bei dem Zivilprozess geht es erstmal um einen sogenannten Gütetermin. Dabei können sich die Eltern von Luise und ihre Schwester mit den beiden Mitschülerinnen einigen. Die beiden mutmaßlichen Täterinnen müssen nach Angaben des Landgerichts persönlich zu dem Zivilprozess erscheinen. Die Angehörigen von Luise können zu dem Gütetermin kommen, müssen es aber nicht.

Die Klage richtet sich laut Gericht konkret gegen die beiden Mitschülerinnen, die für Luises Tod verantwortlich sein sollen. Sollte das Gericht ihrer Familie einen Anspruch auf Schmerzens- und Hinterbliebenengeld zusprechen, müssten sie zahlen, sobald sie selbst Geld verdienen. Oder ihre Eltern könnten das für sie übernehmen, heißt es vom Gericht.

Zwei Mitschülerinnen haben gestanden Luise getötet zu haben

Die beiden 12 und 13 Jahre alten Mädchen hatten gestanden, Luise am 11. März 2023 erstochen zu haben. Laut Obduktion war sie verblutet. Ihre Leiche wurde einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück im Kreis Altenkirchen bei Friesenhagen gefunden. Daher ist auch das Landgericht Koblenz zuständig.

Einen Strafprozess gab es nicht, weil die beiden mutmaßlichen Täterinnen bei der Tat noch keine 14 Jahre alt waren und damit noch strafunmündig. In einem Zivilprozess können aber Kinder, die älter als sieben Jahre sind, für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden.

Sendung am Do., 22.5.2025 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4