
Sachsen Gericht stellt Verfahren nach fast fünf Jahren ein
Mit einem Laserpointer soll ein Mann in Leipzig einen Polizeihubschrauber am Himmel gefährdet haben. Fast fünf Jahre nach dem Vorfall stellte das Amtsgericht in Leipzig das Verfahren ein. Doch es erteilte eine Auflage.
Das Amtsgericht Leipzig hat am Dienstag das Verfahren gegen einen Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr eingestellt. Nach den Informationen von MDR SACHSEN muss der 42-Jährige als Auflage 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Gerichtsangaben zufolge soll der Mann am Rande einer Demonstration zur "Sozialen Kampfbaustelle" in Leipzig einen Polizeihubschrauber-Piloten mit einem Laserpointer geblendet haben.

Laut Bundespolizei stellen Blendattacken mit Laserpointern eine Straftat dar. Als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr können sie mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. (Symbolbild)
Verfahren dauert mehrere Jahre
Das Gericht begründete demnach die vorläufige Einstellung mit der Länge des Verfahrens seit 2020. Der Beschuldigte selbst bestreitet die Tat. Bei einer Razzia in seiner Leipziger Wohnung hatte er der Polizei einen nicht funktionstüchtigen Laserpointer übergeben. Sein mittlerweile verstorbener Mitbewohner soll laut seinem Anwalt auch einen besitzen. Sollte der Beschuldigte die Auflage nicht erfüllen, werde das Verfahren wieder aufgenommen.
MDR (kgr/rkr/wim)