
Schleswig-Holstein Klage gegen Schienenausbau abgewiesen: Fehmarn scheitert vor Gericht
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen die Schienenhinterlandanbindung auf Fehmarn abgewiesen. Das Vorhaben entspreche den gesetzlichen Vorgaben, entschied das Gericht.
Der Ausbau der Bahnstrecke auf der Fehmarnsundbrücke könnte schwerwiegende Folgen für die Insel haben, so die Befürchtung der Stadt Fehmarn (Kreis Ostholstein), des Wasserbeschaffungsverbands und einiger Campingplätze und Sportboothäfen. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist anderer Meinung: Demnach werden die Lärmgrenzwerte eingehalten.
Trinkwasserversorgung auf Fehmarn sei gesichert
Eine unzumutbare Beeinträchtigungen des Tourismusstandortes durch die Elektrifizierung der Brückentrasse sehen die Leipziger Richter nicht. Und auch nicht, dass die Trinkwasserversorgung auf Fehmarn durch die Bauarbeiten gefährdet sei. Starke Erschütterungen der Wassertanks können laut Planunterlagen ausgeschlossen werden, heißt es im Richterspruch. Die Insel bezieht ihr Trinkwasser über Leitungen vom Festland. Die 60 Jahre alten Behälter liegen nur wenige Meter neben der geplanten Baustelle.
Bauvorhaben auf der Brücke nur Plan B
Dass die Zugstrecke über die Sundbrücke elektrifiziert wird, ist laut Bahn eine Rückfalloption. Es sei nämlich noch nicht absehbar, ob der neue Tunnel unter dem Sund samt Gleisen rechtzeitig zur Eröffnung des Belt-Tunnels nach Dänemark fertig wird.
Ab 2029 soll die Hinterlandanbindung fertig sein
Bei dem Urteil geht es um den sogenannten Planfeststellungsabschnitt 6, der 11,5 Kilometer lang ist. Ab 2029 sollen Autos, Laster und Züge durch den Fehmarnbelttunnel zwischen Fehmarn und Dänemark rollen. Dafür muss auf deutscher Seite noch die Schienenhinterlandanbindung zum Fehmarnbelttunnel gebaut werden. Die Trasse zwischen Lübeck und Fehmarn ist insgesamt 88 Kilometer lang.
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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 22.05.2025 | 17:00 Uhr