
Handys an Schulen in SH: Land bringt neue Regeln auf den Weg
Wie angekündigt hat das Bildungsministerium einen Erlass als Rahmen für die Schulen vorgelegt. Vom neuen Schuljahr an wird die Handynutzung bis zur 9. Klasse beschränkt.
Ihre Pläne für die Schulen bis zur 9. Klasse hatte die Bildungsministerin vergangene Woche im Landtag vorgestellt. Danach wird die Handynutzung beschränkt - mit Ausnahmen. Bis Ende des Schuljahres haben die Schulen Zeit, Regelungen zur Handynutzung über ihre Schulordnung auf den Weg zu bringen. Wie die konkret aussehen, entscheiden die Schulen nach Angaben des Bildungsministerium selbst.
Zu Unterrichtszwecken sollen Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops aber weiter eingesetzt werden können, sagt Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU).
Es geht um den richtigen Umgang mit digitalen Medien und um Schule als digitalen Schutzraum für die Schülerinnen und Schüler. Beides schließt sich nicht aus. Es ergänzt sich.
Das steht im Erlass:
Bis Klasse 9 dürfen digitale Endgeräte nur verwendet werden, wenn...
- ... es die Lehrkraft im Unterricht oder bei anderen Schulveranstaltungen erlaubt, etwa wenn es darum geht, Medienkompetenz zu vermitteln.
- ... es einen Notfall gibt und Gesundheit oder Leben in Gefahr sind.
Ab Jahrgangsstufe 10 können Smartphones und andere Geräte...
- ... in der Schule, auf dem Schulgelände und beim Lernen am anderen Ort genutzt werden, wenn es in der Schulordnung steht oder es im Einzelfall erlaubt wird. Das Land empfiehlt dabei "ein gestuftes Vorgehen an, welches das Alter der Schülerinnen und Schüler und ihre Bedürfnisse, Selbstständigkeit sowie Kompetenzen zu einem reflektierten Umgang mit digitalen Endgeräten angemessen berücksichtigt."
Ausnahmen gibt es außerdem für Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen sonderpädagogischen Förderbedarfs Zugriff auf ein digitales Gerät brauchen.
Wohin mit den Handys?
Laut Ministerium müssen die Geräte "ausgeschaltet bzw. im Flugmodus sein und in der Schultasche aufbewahrt werden." Wer aber schon andere Regelungen auf den Weg gebracht hat (und die Geräte etwa an einer zentralen Stelle sammelt) - und die Konsens an der Schule sind - muss sie nicht wieder ändern.