
Landesverband Brandenburg Verfassungsschutz setzt AfD-Hochstufung vorerst aus
Die Einstufung der AfD Brandenburg als gesicherte rechtsextremistische Bestrebung ist vom Brandenburger Verfassungsschutz vorerst ausgesetzt worden. Hintergrund ist eine von der AfD angestrengte Klage vor einem Verwaltungsgericht.
Der Verfassungsschutz Brandenburg wird den AfD-Landesverband vorerst nicht mehr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen, sondern weiterhin als Verdachtsfall behandeln. Der Nachrichtendienst gab nach einer Klage der Partei gegen die Hochstufung eine sogenannte Stillhalteerklärung ab, wie das Innenministerium in Potsdam mitteilte. Bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor Gericht gilt der AfD-Landesverband weiterhin als Verdachtsfall.
Damit komme man einer Aufforderung des Verwaltungsgerichts in Potsdam nach, hieß es. Die Stillhalteerklärung gebe "dem Gericht - auch angesichts des noch anhängigen Verfahrens zur Einstufung als Verdachtsfall - die Möglichkeit zur vertieften Befassung".

Vorerst auch keine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks
"Dies hat zur Folge, dass bis zum Abschluss des Eilverfahrens durch das Land Brandenburg nicht über die Hochstufung berichtet und der AfD-Landesverband Brandenburg weiterhin als Verdachtsfall behandelt wird", teilte das Ministerium weiter mit.
Eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks in Gänze oder auch nur in Auszügen schließt das Ministerium damit zunächst aus. Nur die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) erhält weitergehende Informationen.
René Springer: "Stillhaltezusage erstes Eingeständnis der Landesregierung"
Der AfD-Landesvorsitzende René Springer sagte dazu: "Die Stillhaltezusage ist ein erstes Eingeständnis der Landesregierung: Die juristische Grundlage der Einstufung ist schwach. Wer eine Maßnahme verteidigen kann, braucht keine Stillhaltezusage – wer schweigt, hat offenbar Zweifel an der eigenen Rechtsposition." Dies sei ein Etappensieg für die AfD Brandenburg und ein Warnsignal an die Landesregierung, die politische Verfolgung der stärksten Oppositionskraft in Brandenburg zu beenden, so Springer weiter.
Der Landesverfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband vom Verdachtsfall zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft, was am 7. Mai bekannt wurde. Die AfD reichte daraufhin am 20. Mai eine Klage und einen Eilantrag gegen diese Einstufung beim Verwaltungsgericht ein. Die Partei möchte damit erreichen, dass die Einstufung für rechtswidrig erklärt wird und zurückgenommen wird.
Verfassungsschutz hat auch im Bund Stillhaltezusage abgegeben
Die Hochstufung der AfD hatte auch deshalb für Wirbel gesorgt, weil wegen der Kommunikation in dem Fall zunächst Landesverfassungsschutzchef Jörg Müller seinen Posten verlor. Vor einer Woche trat dann Landesinnenministerin Katrin Lange (SPD) zurück.
Der Sachstand in Brandenburg bei Einstufung der AfD ähnelt nun dem auf Bundesebene. Hier hatte der Verfassungsschutz Anfang Mai die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über einen Eilantrag der Partei führt auch das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zunächst weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ordnet der jeweilige Landes-Verfassungsschutz die Partei bereits als gesichert rechtsextremistisch ein.
Sendung: Antenne Brandenburg, 23.05.25, 18:00 Uhr