
Untersuchungshaft in Budapest Maja T. in Hungerstreik getreten
Maja T. muss sich in Budapest wegen mutmaßlicher Angriffe auf Rechtsextremisten verantworten. Nun hat T. angekündigt, wegen der andauernden Untersuchungshaft in einen Hungerstreik zu treten.
Seit Februar 2025 steht Maja T. in Budapest vor Gericht. Der non-binären Person werden Angriffe auf vermeintliche und tatsächliche Teilnehmer des rechtsextremen "Tag der Ehre" vorgeworfen, die T. gemeinsam mit weiteren Personen im Februar 2023 begangen haben soll.
Weil das Budapester Gericht eine Entscheidung über die Umwandlung der bisherigen Untersuchungshaft in einen Hausarrest auf den 20. Juni vertagt hat, hat Maja T. angekündigt, ab sofort in den Hungerstreik zu treten. Das haben MDR Investigativ und das ARD-Studio Wien/Südosteuropa aus Maja T.s familiären Umfeld erfahren.
In einer Sprachnachricht, die den Redaktionen übermittelt wurde, erklärt T.: "Da seit elf Monaten eine menschenunwürdige Langzeiteinzelhaft auf meine rechtswidrige Auslieferung nach Ungarn folgt, wähle ich die letzte mir verbliebene Protestform - den Hungerstreik, denn ich ertrage diese Situation nicht mehr."
Kritik an Haftbedingungen in Budapest
Über die Haftbedingungen vor Ort hatte Maja T. im Telefonat mit dem MDR schon in der Vergangenheit berichtet. Damals sagte T.: "Es gibt aus meinen Augen eine mangelhafte Versorgung mit Lebensmitteln. Hygienische Produkte wurden mir vorenthalten. Es ist teilweise dreckig, es gibt unzählige Bettwanzen und Kakerlaken." Auch wenn es zwischenzeitlich punktuelle Verbesserungen dieser Zustände gab, kritisiert T. weiterhin die fast vollständige Isolation.
Maja T. wurde im Sommer 2024 aus der Haft in der JVA Dresden an die ungarischen Behörden überstellt. Der Vorgang sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit. Eine anschließende Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe entschied das Bundesverfassungsgericht im Februar 2025 positiv.
Monatelang untergetaucht
Nachdem T. zunächst einige Monate lang untergetaucht war, wurde T. im Dezember 2023 von Zielfahndern festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. In einem 2024 am Bundesgerichtshof erwirkten Haftbefehl des Generalbundesanwalts steht unter anderem, dass T. an zwei gewalttätigen Überfällen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen sein soll.
Dabei sollen durch die Angreifer auch Schlagstöcke und Pfefferspray eingesetzt worden sein. Die Betroffenen erlitten laut Haftbefehl Prellungen, Quetschungen und zum Teil Knochenbrüche. Maja T. hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.